Kita- / Schul- / Uni-Assistenz

Was sind die Ziele der Schulassistenz?

Durch die Schulassistenz soll Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung ermöglicht werden, in der Kita und am Unterricht in Regel- und Förderschulen und an Hochschulen teilzunehmen. Behinderungsbedingte Einschränkungen sollen durch die Assistenz überwunden werden.

Die Hilfen zur schulischen Inklusion werden als ambulante, aufsuchende Leistung erbracht und umfassen alles Notwendige, um den Betroffenen einen barrierefreien Besuch der Kita, der Schule oder Hochschule zu ermöglichen. Neben den individuell abgestimmten Hilfen ist eine vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften der der Kitas und der Schulen wichtig, um die jeweils erforderlichen Förderungen zeitnah und effizient umzusetzen.

Die Schulassistenz arbeitet nach dem Prinzip: Soviel Assistenz wie nötig, aber auch so wenig wie möglich, um Selbstständigkeit und Autonomie zu unterstützen.


Welche Unterstützung bietet die Schulassistenz?

Der inhaltliche und zeitliche Umfang der Unterstützung orientiert sich am individuellen Bedarf der betroffenen Personen. Die Mitarbeiterinnen der Schulassistenz leisten in der Schule Unterstützung:

  • Beim Anreichen von Unterrichtsmaterialien, Vor- und Nacharbeiten der Materialen und ggf. Anpassung der Unterrichtsmaterialien
  • Strukturierungs- und Orientierungshilfen
  • Nutzung Unterstützter Kommunikation (UK)
  • Unterstützung sozialer Integration und Kompetenzen, zum Beispiel bei Konfliktbewältigung und Regelakzeptanz
  • Aufbau von Eigenkontrolle und Eigenverantwortlichkeit, sowie Anleitung zur Eigenständigkeit und Unabhängigkeit
  • Aufbau der Interaktion zu Mitschülern und Lehrern
  • Bei der Mobilität, zum Beispiel Handführung, Nutzung von technischen Hilfsmitteln
  • Unterstützung bei Ausflügen, Klassenfahrten und in den Schulpausen
  • Bei der Abwendung von Gefahrensituationen
  • Im pflegerischen Bereich, zum Beispiel beim An- und Auskleiden, Toilettengang
  • Umgang mit medizinischer Versorgung / Notfallsituationen
  • Schulwegbegleitung


Wer hat Anspruch auf eine Assistenz?

  • Alle Personen mit einer körper-und/ oder geistigen oder seelischen Behinderung.
  • Personen mit einer körperlichen Behinderung können zusätzlich den Mobilen Dienst in Anspruch nehmen, der eine beratende Funktion übernimmt und zum Beispiel über Nachteilsausgleiche informiert.
  • Anspruch auf Assistenz haben auch medizinischen Fälle, zum Beispiel Kinder mit Diabetes oder Epilepsie. Melden Sie sich gerne, wenn diesbezüglich Fragen bestehen.


Wie kann eine Schulassistenz finanziert und beantragt werden?

Die persönliche Assistenz zur schulischen Inklusion ist die Teilhabeleistung “Teilhabe an Bildung” gemäß SGB IX und umfasst auch die Aufgabenstellung der Eingliederungshilfe/der sozialen Förderung aus dem SGB VIII.

Anträge können beim Landkreis Verden Fachdienst “Jugend und Familie” gestellt werden.

 

Ansprechpartner

Lebenshilfe Verden
Am Allerufer 6
27283 Verden

pädagogische Koordination Schulassistenz

Ilka Herold
Telefon: 04231 9656-64
E-Mail: i.herold@lebenshilfe-verden.de

Malin Minke
Telefon: 04231 9656-68
E-Mail: m.minke@lebenshilfe-verden.de

Irina Tiedemann
Telefon: 04231 9656-82
E-Mail: i.tiedemann@lebenshilfe-verden.de

kaufmännische Koordination Schulassistenz:

Sonja Steinau
Telefon: 04231 9656-69
E-Mail: s.steinau@lebenshilfe-verden.de

Dagmar Dawid
Telefon: 04231 9656-81
E-Mail: d.dawid@lebenshilfe-verden.de

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